Holz unbehandelt A1

Was darf entsorgt werden? Unbehandeltes Holz, Abbruchholz, Bauholz, Altholz, naturbelassenes Holz, Paletten, Holzkisten

Was darf nicht entsorgt werden? Glas, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel, wie z. B. Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz, wie z. B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250 cm, Bahnschwellen Fensterholz, Gartenzäune, behandeltes Holz, lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Innentüren, Dielen, Parkett etc.


Holz behandelt A2 – A3

Was darf entsorgt werden? Abbruchholz, Bauholz, Altholz, Holzkisten, ohne Holzschutzmittel behandeltes Holz

Was darf nicht entsorgt werden? Glas, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel, wie z. B. Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz, wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250 cm, Bahnschwellen Fensterholz, Gartenzäune, behandeltes Holz, lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Innentüren, Dielen, Parkett unbehandeltes Holz, naturbelassenes Holz, Paletten etc.


Holz schadstoffbelastet A4

Was darf entsorgt werden? Abbruchholz, Bauholz, Altholz, Paletten, Holzkisten, Fensterholz, Gartenzäune, behandeltes Holz, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel, wie z. B.  Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune

Was darf nicht entsorgt werden? Glas, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz, wie z. B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250 cm, Bahnschwellen, unbehandeltes Holz, naturbelassenes Holz, lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Innentüren, Dielen, Parkett etc.


Sondercontainer für 2 Abfallarten

8 m3 Flachcontainer (2 Kammer)

Abmessungen:
Geeignet für

Dieser Container steht auch mit einem abschließbaren Deckel zur Verfügung.

Der Flachcontainer fasst zwei Abfallarten mittels Trennwand.

Hierbei ist zu beachten, dass die vordere Kammer mit 2,50 m³ und die Heckkammer mit 5,50 m³ befüllbar sind.

hier werden 2 Abfallarten ausgewählt


ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass wir für das Aufstellen und die Abholung von Containern 16,00 lfm Rangierfläche benötigen.
Alle Container gibt es auch mit abschließbarem Schiebedach damit Fremdbefüllungen ausgeschlossen ist.

ACHTUNG: Bestellen Sie Ihren Container frühzeitig, damit die Verfügbarkeit gesichert ist.
Unsere Container sind alle mit Warnmarkierung gemäß den „Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen –RAS-„ gekennzeichnet.


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Zur Zeit bieten wir folgende vakante Stellen an: Radladerfahrer (m/w/d) für Recyclinganlage & Kiesgrube...

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