ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass für eventuell auftretende Schäden, die zum Erreichen der Aufstellfläche durch das Befahren des Gehwegbereiches, der Grünflächen oder ähnliches sowie für Schäden die durch das Absetzen des Containers an der vorgesehenen Stelle entstehen, der Kunde haftet. Die Zuwegung zur Aufstellfläche muss mit 30 to Gesamtgewicht befahrbar sein.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass für das Aufstellen eines Containers auf öffentlicher Verkehrsfläche eine Genehmigung der örtlichen Verkehrsbehörde benötigt wird. Auf Wunsch erledigen wir für Sie die Einholung der Genehmigung nach Ihrer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Kosten hierfür werden nach Aufwand und gemäß der entsprechenden Genehmigungsgebühr abgerechnet.